Besondere Situationen · Stand Oktober 2026
Die kurze Antwort: Am Sonntag, dem 25. Oktober 2026, wird die Uhr um drei Uhr nachts auf zwei Uhr zurückgestellt. Abends wird es nach der Uhr früher dunkel – der Flur, den Ihre Mutter seit vierzig Jahren kennt, liegt jetzt schon am Nachmittag im Halbdunkel. Für Angehörige ist das ein guter Anlass, zuhause genauer hinzusehen: Ist der Weg zur Toilette nachts beleuchtet? Liegt der Läufer im Flur fest? Wird das Aufstehen schwerer?
Stürze haben meist mehrere Ursachen, und viele davon lassen sich verringern. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie gemeinsam mit Ihren Eltern an einem Wochenende prüfen können, was zum Arzt gehört, was Kranken- und Pflegekasse übernehmen können – und woran Sie erkennen, wann kleine Änderungen nicht mehr reichen. Dazu ein Notfallkasten, ein Planer für die Umstellung in kleinen Schritten und die Zwölf-Punkte-Liste zum Abhaken.
Das Wichtigste in sechs Sätzen
- Die Zeitumstellung ist kein Unglück, aber ein guter Termin. Weniger Tageslicht, Schlafprobleme und weniger Bewegung können den Winter für ältere Menschen schwerer machen – deshalb lohnt jetzt der Blick auf Licht, Laufwege und Schuhe.
- Etwa jede vierte Person ab 65 stürzt einmal im Jahr, jede zehnte mehrfach. Das ist keine Schicksalsfrage: Die meisten Risiken lassen sich erkennen und verringern.
- Licht ist der einfachste Anfang: ein Nachtlicht mit Bewegungsmelder zwischen Bett und Bad, ein Schalter, der vom Bett aus erreichbar ist, blendfreies Licht auf Flur und Treppe.
- Manches gehört zu Fachleuten: Sehen und Brille, Hören, die Medikamentenliste, Kraft und Gleichgewicht – und feste Handläufe und Griffe, die ein Fachbetrieb montiert.
- Die Kassen helfen unter Voraussetzungen: Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme, der Hausnotruf kann als Basisversorgung übernommen werden, der Entlastungsbetrag von 131 € finanziert anerkannte Alltagshilfen.
- Plötzliche Veränderungen sind ein Notfall, kein Wintersymptom: Verwaschene Sprache, ein hängender Mundwinkel, eine neue einseitige Schwäche oder plötzlich starke Gangunsicherheit – sofort 112.
Drei Dinge für heute Abend
Bett – Flur – Bad: Wo muss nachts Licht sein, und geht es ohne Suchen an? Ein Steckdosen-Nachtlicht mit Bewegungsmelder kostet wenige Euro.
Läufer, Kabel, die Teppichkante vor dem Sessel. Am besten abends im tatsächlichen Licht – dann sehen Sie, was Ihre Eltern sehen.
Schwindel, unsicherer Gang, Müdigkeit am Tag: nicht auf den Winter schieben, sondern zeitnah in der Praxis besprechen.
- Zeichen eines Schlaganfalls: plötzlich verwaschene Sprache, ein hängender Mundwinkel, eine neue einseitige Schwäche in Arm oder Bein, plötzlich starke Gangunsicherheit – sofort 112, auch wenn die Beschwerden wieder nachlassen.
- Nach einem Sturz: wenn die Person bewusstlos ist oder auffällig atmet, bei starken Schmerzen, bei Verdacht auf eine Kopf-, Hüft- oder Wirbelsäulenverletzung oder wenn sie nicht aufstehen kann.
- Kopfaufprall unter Blutverdünnern: muss dringend medizinisch beurteilt werden, auch wenn zunächst wenig zu bemerken ist.
- Neue oder plötzlich deutlich stärkere Verwirrtheit mit Bewusstseinsstörung oder weiteren akuten Ausfällen.
Langsam zunehmende oder schon länger bestehende Unsicherheit gehört in die Hausarztpraxis – nicht in den Notruf, aber auch nicht in den nächsten Frühling.
- Warum die Zeitumstellung älteren Menschen zusetzen kann
- Wie häufig Stürze wirklich sind
- Typische Stellen, die Sie gemeinsam prüfen können
- Demenz und Dunkelheit: Unruhe am Abend
- Die Umstellung in kleinen Schritten – der Planer
- Zwölf Dinge für dieses Wochenende – zum Abhaken
- Draußen, Glätte, Vitamin D
- Was Kranken- und Pflegekasse übernehmen können
- Wenn kleine Änderungen nicht mehr reichen
- Häufige Fragen
Warum kann die Zeitumstellung älteren Menschen zusetzen?
Die Umstellung auf die Winterzeit gilt als die harmlose der beiden: Man darf eine Stunde länger schlafen. Trotzdem berichteten in einer repräsentativen Forsa-Befragung für die DAK-Gesundheit im Februar 2025 27 Prozent der Befragten, schon einmal gesundheitliche Beschwerden nach einer Zeitumstellung gehabt zu haben – unter den über 60-Jährigen waren es 31 Prozent, mehr als in jeder anderen Altersgruppe. Die Umfrage untersucht keine Stürze; sie zeigt nur, dass viele Ältere die Umstellung spüren.
Der Grund liegt in der inneren Uhr. Sie richtet sich weniger nach dem Wecker als nach dem Tageslicht. Ältere Menschen bekommen davon ohnehin weniger ab: Sie sind seltener draußen, die Augenlinse lässt mit den Jahren weniger Licht durch, und viele Wohnungen sind dunkler, als ihre Bewohner es wahrnehmen. Fehlt der Taktgeber Licht, kann sich der Schlaf-Wach-Rhythmus verschieben – Müdigkeit am Tag, Unruhe in der Nacht.
Dazu kommt ein zweiter, ganz banaler Effekt: Wer im Oktober um 17 Uhr im Dunkeln sitzt, geht seltener raus. Der Spaziergang fällt aus, der Weg zum Bäcker auch. Weniger Bewegung über Wochen kann Kraft und Gleichgewicht schwächen – und beides ist der wichtigste körpereigene Schutz vor einem Sturz. Sturzrisiken entstehen aus mehreren Faktoren zusammen; genau deshalb lohnt es sich, an mehreren Stellen gleichzeitig anzusetzen.
Wie häufig sind Stürze wirklich?
In der Gesundheitsbefragung GEDA 2022 des Robert Koch-Instituts berichteten 23,8 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in Privathaushalten von mindestens einem Sturz in den vergangenen zwölf Monaten, 9,9 Prozent von mehreren Stürzen. Bei Menschen ab 80 Jahren waren es 33,5 Prozent – also etwa jede vierte beziehungsweise jede dritte Person.
Die Folgen reichen von der Prellung bis zum Hüftbruch. Ein Hüftbruch kann die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen; Rehabilitation und passende Unterstützung sind dann entscheidend. Die gute Nachricht steckt in den Zahlen selbst: Wer schon einmal gestürzt ist, gehört zwar zur Risikogruppe – aber die Ursachen lassen sich in den meisten Fällen benennen und angehen. Auch nach einem Sturz lohnt es sich, gemeinsam mit Fachleuten zu klären, was dazu geführt hat, und die Unterstützung entsprechend zu organisieren.
Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (2. Aktualisierung 2022) ordnet die Risikofaktoren in drei Gruppen: die Person selbst (frühere Stürze, unsicherer Gang, Sehschwäche, nachlassendes Denken, Angst vor dem Stürzen), die Medikamente (Beruhigungs- und Schlafmittel, Psychopharmaka, mehrere Mittel gleichzeitig) und die Umgebung (Beleuchtung, Stolperstellen, Schuhe). Wer einen Sturz verhindern will, schaut auf alle drei. Das Licht allein reicht nicht – aber ohne Licht nützt der Rest wenig.
Typische Stellen, die Sie gemeinsam prüfen können
Die kritischen Stellen einer Wohnung sind selten die, an die man zuerst denkt. Nicht der Balkon, nicht der Keller – sondern die Wege, die täglich zehnmal gegangen werden. Gehen Sie sie beim nächsten Besuch gemeinsam ab, am besten abends bei dem Licht, das dann tatsächlich brennt.
Der Weg vom Bett zur Toilette. Nachts, halb wach, oft in Eile. Wer das Licht nicht einschaltet, weil der Schalter zu weit weg ist oder niemand geweckt werden soll, geht im Dunkeln. Ein Nachtlicht mit Bewegungsmelder und ein Schalter am Bett lösen genau das.
Das Aufstehen selbst. Bei manchen Menschen sackt der Blutdruck beim schnellen Aufrichten kurz ab; Ärzte nennen das orthostatische Hypotonie. Manche Blutdruck- und Entwässerungsmittel verstärken den Effekt. Langsam aufrichten, zunächst sitzen bleiben, erst aufstehen, wenn es sicher ist – und wiederkehrenden Schwindel ärztlich prüfen lassen.
Die Treppe. Vor allem abwärts. Gleitsicht- oder Mehrstärkengläser können das Erkennen von Stufen erschweren. Ein Handlauf auf beiden Seiten und Licht am Anfang und am Ende der Treppe nehmen den Stufen viel von ihrem Risiko.
Das Bad. Nasse Fliesen, kein Haltegriff, der Badvorleger, der wegrutscht, die Duschtasse mit Rand. Und die Tür: Sie sollte im Notfall von außen zu öffnen sein – die Privatsphäre bleibt, die Hilfe kommt trotzdem rein.
Der Flur und die Schwellen. Teppichkanten, Läufer, Kabel, die Schwelle zur Terrassentür, der Übergang von Fliese zu Parkett. Im Sommer sieht man sie. Ab Ende Oktober liegen sie ab dem Nachmittag im Schatten.
Die Hausschuhe. Offene Pantoffeln ohne Fersenhalt, ausgetretene Sohlen, dicke Wintersocken auf glattem Boden. Kaum ein Sturzfaktor ist so leicht zu beheben und wird so selten angefasst.
Demenz und Dunkelheit: Wenn am Abend die Unruhe kommt
Für Menschen mit Demenz ist die dunkle Jahreszeit noch einmal schwerer. Viele Angehörige kennen das Muster: Bis zum Nachmittag ist der Tag verhältnismäßig ruhig, dann, wenn das Licht nachlässt, kippt die Stimmung – Unruhe, Umherlaufen, Misstrauen, der Wunsch „nach Hause“ zu gehen, obwohl man zuhause ist. Fachleute sprechen vom Sundowning, dem Abenddämmerungs-Phänomen. Bei manchen Menschen mit Demenz treten Unruhe und Verwirrtheit vor allem am späteren Nachmittag oder Abend auf; nicht jede Abendunruhe ist aber Sundowning, und nicht jede Unruhe hat mit der Demenz zu tun.
Warum es dazu kommt, ist nicht abschließend geklärt. Als Auslöser gelten die Erschöpfung nach einem langen Tag, das nachlassende Licht, Schatten und spiegelnde Fenster, die das Gehirn nicht mehr richtig einordnet, Hunger, Durst, Schmerzen, Langeweile – und die innere Uhr, die bei einer Demenz ohnehin leichter aus dem Takt gerät. Die Zeitumstellung verändert die Uhrzeiten des gewohnten Tagesablaufs: Das Abendessen um 18 Uhr neuer Zeit ist für den Körper noch das Abendessen um 19 Uhr. Das kann vorübergehend irritieren.
Folgende Anpassungen können helfen – beobachten Sie, was der betroffenen Person guttut:
- Licht, bevor es dämmert. Die Zimmerbeleuchtung einschalten, sobald das Tageslicht nachlässt, nicht erst, wenn es dunkel ist. Der Übergang von Tag zu Nacht soll nicht abrupt kommen.
- Vorhänge zu, bevor die Fenster spiegeln. Ein dunkles Fenster zeigt das eigene Spiegelbild – für einen Menschen mit Demenz kann das ein Fremder im Raum sein.
- Ein verlässlicher Tagesablauf. Ähnliche Zeiten für Aufstehen, Essen und Schlafen. Anstrengendes – Arztbesuch, Besuch, Baden – lieber dann, wenn die Tagesform gut ist, bei vielen ist das der Vormittag.
- Bewegung und Tageslicht am Tag. Ein Spaziergang, solange es hell ist, tut vielen gut – auch dem Schlaf.
- Kaffee und Schwarztee eher am Vormittag.
- Ein ruhiger Abend. Vertraute Musik, kein lauter Fernseher, keine Diskussion. Wer unruhig wird, braucht Zuwendung, nicht Zurechtweisung.
- Eine große Uhr mit Datum und Wochentag an einem Platz, an dem sie immer gesehen wird.
- Die Zeitumstellung in kleinen Schritten – als Möglichkeit, nicht als Pflicht. Wie das geht, zeigt der Planer im nächsten Abschnitt.
Neue oder plötzlich deutlich stärkere Verwirrtheit muss rasch ärztlich abgeklärt werden. Sie kann durch einen Infekt, Flüssigkeitsmangel oder Medikamente ausgelöst sein – und ist dann behandelbar. Bei zusätzlichen akuten Ausfällen, Bewusstseinsstörung oder anderen Zeichen aus dem Notfallkasten sofort 112.
Was frühe Zeichen einer Demenz sind und wie eine Diagnose abläuft, steht in unserem Ratgeber Demenz erkennen. Wie der Alltag mit Demenz zuhause gelingt, im Ratgeber Demenz zuhause betreuen.
Die Umstellung in kleinen Schritten – der Planer
Wer empfindlich auf die Umstellung reagiert – das gilt für viele Menschen mit Demenz, aber nicht nur –, muss die Stunde nicht am Sonntag auf einmal nehmen. Ab Donnerstag lässt sich der Tagesablauf jeden Tag um eine Viertelstunde nach hinten schieben: Abendessen, Schlafengehen, Aufstehen. Am Sonntag steht die Uhr dann schon dort, wo der Körper ist. Der Planer rechnet Ihnen die Zeiten aus.
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Eine Möglichkeit, keine Pflicht – manche Menschen nehmen die Stunde lieber auf einmal. Medikamentenzeiten werden nicht eigenmächtig verschoben; ob und wie, klären Sie mit Arztpraxis oder Apotheke.
Zwölf Dinge für dieses Wochenende – zum Abhaken
Das ist die Liste, die Sie ausdrucken oder kopieren und am Samstag mit Ihren Eltern durchgehen können. Viele erste Schritte lassen sich mit wenig Aufwand umsetzen. Für feste Haltegriffe, Elektroarbeiten oder bauliche Veränderungen brauchen Sie geeignete Fachleute und gegebenenfalls eine Kostenklärung mit der Pflegekasse – dazu unten mehr. Haken Sie ab, was erledigt ist; die offenen Punkte sind Ihre Liste für den Handwerker, die Praxis oder das nächste Wochenende.
Heute prüfen – ohne Handwerker
Termin vereinbaren – mit Fachleuten
Unterstützung organisieren – die drei Punkte hinter der Liste: ein Hausnotruf, wenn jemand viel allein ist; eine Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag, die am Nachmittag mit spazieren geht – Bewegung und Tageslicht in einem; und das Gespräch darüber, ob im Alltag regelmäßig jemand gebraucht wird.
Draußen, Glätte und die Frage nach Vitamin D
Für draußen, wenn es glatt wird: Schuhe mit Profil, bei Eis Überziehspikes – die vor dem Betreten glatter Innenräume wieder abgenommen werden, sonst rutschen sie auf Fliesen –, ein Gehstock oder Rollator, der fachgerecht ausgewählt wurde, Streugut an der Haustür. Ein stationärer Hausnotruf funkt meist nur in der Wohnung; wer viel im Garten oder unterwegs ist, prüft die Reichweite an den tatsächlich genutzten Orten. Für unterwegs gibt es gesonderte mobile Systeme.
Ein Wort zu Vitamin D: In den dunklen Monaten bildet der Körper kaum eigenes Vitamin D. Es ist für Knochen und Muskeln wichtig – eine Einnahme verhindert aber nicht nachweislich bei allen Menschen Stürze. Ob ein Präparat oder ein Bluttest sinnvoll ist, sollte bei erhöhtem Mangelrisiko ärztlich besprochen werden, etwa wenn jemand kaum noch nach draußen kommt. Keine hochdosierte Einnahme auf eigene Faust.
Was Kranken- und Pflegekasse übernehmen können
Nicht alles auf der Liste ist eine Kassenleistung – Hausschuhe, Standardlampen und Nachtlichter kaufen Sie am besten selbst, statt auf einen Antrag zu warten. Für bestimmte Hilfsmittel und bauliche Anpassungen können aber Kranken- oder Pflegekasse leisten. Voraussetzungen, Zuständigkeit und mögliche Eigenanteile unterscheiden sich; die Beträge gelten nach der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des Bundesgesundheitsministeriums (Stand Januar 2026).
| Leistung | Wer zahlt | Voraussetzung | Betrag |
|---|---|---|---|
| Umbau im Laufweg: Haltegriffe, Handläufe, Schwellenabbau, Licht mit Bewegungsmelder zur Toilette, Duschumbau | Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI | Pflegegrad 1 oder höher; die Maßnahme muss die Pflege zuhause ermöglichen oder erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Vor Auftrag und Umsetzung mit der Kasse klären, Kostenvoranschlag einreichen, möglichst die schriftliche Bewilligung abwarten. Alles, was gleichzeitig nötig ist, zählt als eine Maßnahme. | bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 € |
| Hausnotruf (Basisversorgung) | Pflegekasse, über den Anbieter | Pflegegrad; die Person lebt allein, ist über längere Zeit am Tag allein oder lebt mit jemandem, der selbst keinen Notruf absetzen kann, und könnte jederzeit in eine Notlage geraten, in der nur so Hilfe erreichbar ist. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab; Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder mobile Geräte kosten extra. | Basisversorgung ohne Mehrkosten (Vergütung seit 1. April 2026: 27 € netto im Monat) |
| Hilfsmittel: Rollator, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Badewannenlifter | Kranken- oder Pflegekasse, je nach Zweck | Die Kasse prüft den individuellen Bedarf und ihre Zuständigkeit; oft braucht es eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung der Pflegefachkraft. Versorgung, Verordnung und mögliche Zuzahlung vor dem Kauf klären. | Sachleistung, meist mit gesetzlicher Zuzahlung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen | Pflegekasse | Pflegegrad; nur für tatsächlich gebrauchte Artikel, meist als Monatsbox über einen Anbieter. | bis 42 € im Monat |
| Entlastungsbetrag: zum Beispiel eine Alltagsbegleitung, die nachmittags mit spazieren geht | Pflegekasse, § 45b SGB XI | Pflegegrad 1 oder höher; nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote. Erstattung gegen Rechnung oder direkte Abrechnung des Anbieters – keine Auszahlung an die Familie. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. | 131 € im Monat |
| Sturzprophylaxe-Kurs, Physiotherapie | Krankenkasse | Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse einen zertifizierten Präventionskurs bezuschusst, erfahren Sie vor der Buchung bei der Kasse. Physiotherapie verordnet die Ärztin oder der Arzt bei entsprechendem Bedarf. | kassenabhängig |
Ausführlich zu Umbau und Zuschüssen – auch zur Landesförderung im Saarland und zur richtigen Reihenfolge der Anträge – steht alles im Ratgeber Wohnung altersgerecht umbauen: Welche Zuschüsse es 2026 wirklich gibt. Die Leistungen der Pflegekasse für zuhause im Überblick: Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel 2026.
Noch kein Pflegegrad? Ein Sturz allein begründet keinen Pflegegrad – maßgeblich ist, ob die Selbstständigkeit voraussichtlich längerfristig eingeschränkt ist. Wenn Hilfe wegen gesundheitlicher Einschränkungen absehbar dauerhaft nötig wird, kann ein Antrag auf Pflegegrad oder eine Höherstufung sinnvoll sein. Wie der Antrag läuft und worauf es bei der Begutachtung ankommt, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wenn kleine Änderungen nicht mehr reichen
Alles, was oben steht, senkt das Risiko. Es beseitigt es nicht. Der Winter ist die Jahreszeit, in der viele Familien zum ersten Mal merken, dass es nicht mehr um einen Haltegriff geht, sondern um einen Menschen: Wenn Ihre Eltern im Alltag regelmäßig Hilfe benötigen, kann eine Betreuungskraft im Haushalt entlasten – etwa bei vereinbarter Unterstützung beim Aufstehen und Waschen, bei Mahlzeiten, Spaziergängen, solange es hell ist, und einer vertrauten Tagesstruktur, die gerade bei Demenz viel Unruhe nimmt. Welche Hilfe möglich ist, hängt vom Bedarf, der Eignung der Betreuungskraft und den vereinbarten Einsatzzeiten ab.
Was eine Betreuungskraft am Tag verändert
Sie hilft beim Aufstehen in dem Tempo, das der Kreislauf braucht, begleitet ins Bad, kocht, geht mit raus, sorgt für Struktur: Frühstück zur gewohnten Zeit, der Spaziergang am Mittag, das Abendessen, bevor die Unruhe kommt. Und sie bemerkt Veränderungen – eine garantierte Früherkennung ist das nicht, aber ein aufmerksamer Mensch im Haus.
Was sie in der Nacht nicht leisten kann
Eine Betreuungskraft braucht Freizeit und ungestörte Ruhe. Sie schläft im eigenen Zimmer – und eine schlafende Person bietet keine verlässliche nächtliche Überwachung. Regelmäßige Hilfe in der Nacht oder eine notwendige Nachtwache muss zusätzlich geplant werden. Medizinische Behandlungspflege – Medikamente stellen, Spritzen, Wundversorgung – übernehmen entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte.
Deshalb fragen wir im Erstgespräch genau nach: Wann und wie oft wird nachts Hilfe gebraucht – gar nicht, gelegentlich, regelmäßig? Daraus ergibt sich, welche Versorgung passt. Bei gelegentlichem Bedarf kann eine Betreuungskraft im Haushalt die richtige Lösung sein; bei regelmäßigem nächtlichem Bedarf planen wir mit Ihnen gesondert, was zusätzlich nötig ist. Was eine Betreuungskraft übernimmt und was nicht, steht im Ratgeber Was darf eine Betreuungskraft?
Was die Betreuung zuhause kostet
Die Betreuung zuhause beginnt bei uns ab 2.650 € im Monat – Lohn, Sozialversicherung sowie An- und Abreise der Betreuungskraft enthalten. Einmalig kommt zum Start die Aufnahme- und Einrichtungspauschale von 297,50 € dazu. Das Angebot erhalten Sie individuell und schriftlich. Bei häuslicher Pflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Pflegegeld erhalten (347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4, 990 € bei Pflegegrad 5); ob es vollständig oder anteilig zur Verfügung steht, hängt unter anderem davon ab, welche weiteren Leistungen genutzt werden. Wird eine bisher pflegende Angehörige durch die Betreuungskraft vertreten, kann der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € ab Pflegegrad 2 infrage kommen – gegen Nachweis der Ersatzpflege, im Rahmen der noch verfügbaren Mittel und ohne doppelte Erstattung derselben Kosten; wie das geht, steht im Ratgeber Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege richtig nutzen. Der Entlastungsbetrag von 131 € wird nicht von der Betreuungspauschale abgezogen; er ist für anerkannte Angebote gedacht. Eine Übersicht über alle Kosten gibt unser Ratgeber Was kostet 24-Stunden-Pflege wirklich?
Brauchen Ihre Eltern regelmäßig Hilfe beim Aufstehen, bei Mahlzeiten oder im Alltag?
Wenn kleine Veränderungen im Zuhause nicht mehr ausreichen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Versorgung. Wir besprechen mit Ihnen, welche Aufgaben anfallen, ob eine Betreuungskraft im Haushalt dazu passt und welche Hilfe zusätzlich gebraucht wird – regelmäßige Nachtbetreuung planen wir dabei ausdrücklich gesondert. Rund fünfzehn Minuten, kostenlos, ohne Verpflichtung. Ein Angebot erhalten Sie individuell und schriftlich – und wenn es dafür noch zu früh ist, sagen wir Ihnen das genauso.
Häufige Fragen
Wann ist die Zeitumstellung 2026 – und wann geht es wieder auf Sommerzeit?
Wird die Zeitumstellung abgeschafft?
Warum stürzen ältere Menschen so oft nachts?
Welche Lampe ist für das Schlafzimmer meiner Eltern richtig?
Zahlt die Pflegekasse Haltegriffe und Nachtlichter?
Was ist Sundowning?
Was tun, wenn meine Mutter gestürzt ist?
Hilft Vitamin D gegen Stürze?
Kann eine Betreuungskraft nachts aufpassen?
- Demenz erkennen: Warnzeichen, Diagnose und was Angehörige tun können Wann Vergesslichkeit mehr ist – und wie eine Abklärung abläuft.
- Demenz zuhause betreuen Tagesstruktur, Orientierung, Ruhe am Abend – der Alltag mit Demenz zuhause.
- Wohnung altersgerecht umbauen: Welche Zuschüsse es 2026 wirklich gibt Pflegekasse, Landesförderung Saarland, Steuer – und die richtige Reihenfolge der Anträge.
- Erste Anzeichen: Wann brauchen Ihre Eltern Hilfe zuhause? Woran Sie erkennen, dass es Zeit für das Gespräch wird.
- Was kostet 24-Stunden-Pflege wirklich? Ab-Preise, einmalige Kosten und was die Pflegekasse dazugibt.
Zur Einordnung: Stand 22. Oktober 2026, geprüft am 29. September 2026. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung im Einzelfall. Medikamente dürfen nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt verändert oder abgesetzt werden. Nach einem Sturz mit Verletzung, bei Kopfverletzungen, bei plötzlicher Verwirrtheit, bei Zeichen eines Schlaganfalls oder rascher Verschlechterung wählen Sie die 112. Die genannten Leistungsbeträge gelten nach dem Stand von Januar 2026; über Ansprüche im Einzelfall entscheidet die jeweilige Pflege- oder Krankenkasse. Wir sind eine Pflegevermittlung, keine Arztpraxis und keine Kasse – wir geben wieder, was sich aus den Gesetzen, den genannten Quellen und unserer täglichen Arbeit mit Familien ergibt.
Quellen: Robert Koch-Institut, Gesundheitsberichterstattung, Stürze ab 65 Jahren (GEDA 2022) · DAK-Gesundheit, Forsa-Befragung zur Zeitumstellung (Februar 2025) · DNQP, Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2022 (Auszug) · gesund.bund.de: Schlaganfall – Warnzeichen und Notruf · BMG, Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand Januar 2026) · § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) · § 37 SGB XI (Pflegegeld) · § 33 SGB V (Hilfsmittel) · § 20 SGB V (Prävention) · GKV-Spitzenverband, Verträge zur Hausnotrufversorgung (seit 01.04.2026) · Richtlinie 2000/84/EG und Mitteilung der EU-Kommission zum Sommerzeit-Zeitplan 2027–2031 (März 2026).










