Kann das Sozialamt bei 24-Stunden-Betreuung helfen?
Ja, eine ergänzende Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII kann möglich sein, wenn der notwendige Pflegebedarf nicht durch Pflegekasse, Einkommen und verwertbares Vermögen gedeckt wird. Eine Rechnung für Betreuung zuhause wird aber nicht automatisch übernommen. Entscheidend sind der festgestellte Bedarf, das konkrete Betreuungsmodell und eine vorherige schriftliche Kostenanerkennung des zuständigen Sozialamts.
Reichen Pflegegeld, Rente und Ersparnisse nicht aus, kann das Sozialamt den ungedeckten notwendigen Pflegebedarf übernehmen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen gelten, wie Einkommen und Vermögen geprüft werden und wie Familien den Antrag mit Bedarfsbeschreibung, Nachweisen und einem konkreten Angebot vorbereiten.
Was ist die Hilfe zur Pflege?
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach den §§ 61 bis 66a SGB XII. Sie greift als Auffangnetz, wenn eine pflegebedürftige Person ihren notwendigen Pflegebedarf nicht selbst finanzieren kann und vorrangige Leistungen, vor allem der Pflegeversicherung, nicht ausreichen.
Pflegebedarf
Das Sozialamt ermittelt den notwendigen pflegerischen Bedarf. Ein vorhandener Pflegegrad der Pflegekasse ist grundsätzlich bindend.
Vorrangige Leistungen
Pflegekasse, Krankenversicherung, Beihilfe und andere Ansprüche müssen zuerst eingesetzt werden. Doppelleistungen gibt es nicht.
Finanzielle Bedürftigkeit
Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person sowie in vielen Fällen des nicht getrennt lebenden Partners.
Welche Leistungen kann die Hilfe zur Pflege umfassen?
- Pflegegeld bei selbst organisierter häuslicher Pflege
- häusliche Pflegehilfe mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- pflegerische Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Pflege
- unter Voraussetzungen ein Persönliches Budget
- angemessene Kosten eines Arbeitgebermodells nach § 64f Absatz 3 SGB XII
Welches Betreuungsmodell kann das Sozialamt anerkennen?
Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist umgangssprachlich. Eine einzelne Betreuungskraft darf nicht 24 Stunden am Tag ohne Ruhezeit arbeiten. Für das Sozialamt zählen der konkrete Hilfebedarf, die tatsächlichen Arbeitszeiten, rechtliche Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und die Frage, welche Leistungen Pflege, Betreuung und Haushalt betreffen.
Pflegeleistungen 2026: Diese Beträge werden zuerst berücksichtigt
Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Leistungen der Pflegeversicherung 2026. Sie sind für die Sozialamtsprüfung wichtig, weil gleichartige vorrangige Leistungen den ungedeckten Bedarf reduzieren. Es handelt sich nicht um ein frei kombinierbares Zusatzbudget.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Sachleistung monatlich | Entlastungsbetrag monatlich |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | - | - | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € | 131 € |
Hinweis: Die 131 Euro sind der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung 2026. Bei reinen SGB-XII-Fällen ohne entsprechenden Versicherungsanspruch gelten die eigenständigen Vorschriften des SGB XII. Das Sozialamt berechnet den konkreten Anspruch und verhindert Doppelleistungen.
Einkommen, Rente und Vermögen: Welche Grenzen gelten 2026?
Hilfe zur Pflege ist einkommens- und vermögensabhängig. Das Sozialamt berechnet keine bundesweit identische pauschale Einkommensgrenze, sondern eine individuelle Grenze nach § 85 SGB XII.
Grundlage ist die Regelbedarfsstufe 1 von 563 Euro, die 2026 unverändert gilt. Der Grundbetrag entspricht dem Zweifachen, also 1.126 Euro. Der Familienzuschlag beträgt 70 Prozent und wird auf volle Euro aufgerundet, also 395 Euro. Je nach Fall können angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinzukommen.
Was zählt typischerweise als Einkommen?
- gesetzliche und private Renten, Pensionen und Betriebsrenten
- Erwerbseinkommen und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Miet- und Pachteinnahmen
- Zinsen, Kapitalerträge und sonstige regelmäßige Einnahmen
- Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners
Schonvermögen 2026
Der geschützte Barbetrag liegt grundsätzlich bei 10.000 Euro je maßgeblicher volljähriger Person. Für überwiegend unterhaltene Personen kommen grundsätzlich 500 Euro hinzu. Daneben können unter anderem angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug und eine angemessene selbst bewohnte Immobilie geschützt sein. Die Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft.
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Unterhaltsansprüche gegen Kinder werden bei der Sozialhilfe grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn das jährliche Gesamteinkommen des jeweiligen Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze betrifft das Einkommen des Kindes, nicht das Einkommen der pflegebedürftigen Person oder ihres Ehepartners. Das Einkommen eines nicht getrennt lebenden Partners wird weiterhin in der Sozialhilfeprüfung betrachtet.
Rechenbeispiele zur Einkommensgrenze
Die Beispiele zeigen nur das Grundprinzip. Welche Unterkunftskosten und Abzüge anerkannt werden und welcher Eigenbeitrag zumutbar ist, entscheidet das zuständige Sozialamt.
Alleinstehende Person
1.126 € Grundbetrag + 700 € anerkannte Unterkunft = 1.826 € Einkommensgrenze.
Bei 1.650 € bereinigtem Einkommen liegt das Einkommen darunter. Bestehen die übrigen Voraussetzungen, kann der ungedeckte notwendige Pflegebedarf übernommen werden.
Ehepaar
1.126 € + 395 € Familienzuschlag + 850 € Unterkunft = 2.371 € Einkommensgrenze.
Maßgeblich ist das bereinigte gemeinsame Einkommen. Weitere anerkannte Belastungen können die Prüfung verändern.
Einkommen oberhalb der Grenze
Grenze 1.826 €, bereinigtes Einkommen 2.100 €: Der Überschuss beträgt 274 €.
Das bedeutet nicht automatisch Ablehnung. Das Amt bestimmt einen zumutbaren Einsatz; ein verbleibender notwendiger Pflegebedarf kann weiter bestehen.
Hilfe zur Pflege in sieben Schritten beantragen
-
01
Bedarf sofort formlos anzeigen
Informieren Sie das Sozialamt nachweisbar, sobald die Finanzierungslücke erkennbar ist. Sozialhilfe setzt grundsätzlich ein, sobald der Behörde die Voraussetzungen bekannt werden. Nicht auf den vollständigen Ordner warten.
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02
Pflegekasse zuerst beantragen
Pflegegrad, Pflegegutachten und Bescheid der Pflegekasse sichern. Bei fehlender Pflegeversicherung kann das Sozialamt eine eigene Begutachtung veranlassen.
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03
Pflegebedarf konkret beschreiben
Aufgaben, Häufigkeit, Tages- und Nachtbedarf, Risiken, Beaufsichtigung, Haushalt und Entlastung der Angehörigen dokumentieren. Nicht nur den Begriff 24-Stunden-Betreuung nennen.
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04
Versorgungsplan erstellen
Zeigen Sie, welche Leistungen Angehörige, Pflegedienst, Krankenkasse und Betreuungskraft übernehmen. Medizinische Behandlungspflege getrennt aufführen.
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05
Angebot und Betreuungsmodell vorlegen
Kostenvoranschlag, Vertragsentwurf, Leistungsumfang, Arbeitszeiten, A1-Nachweis beim Entsendemodell oder Arbeitgeberkosten beim Arbeitgebermodell beifügen.
-
06
Schriftliche Kostenanerkennung verlangen
Bitten Sie ausdrücklich um Feststellung des Bedarfs nach § 63a SGB XII und um schriftliche Entscheidung, welche Kosten ab welchem Datum übernommen werden.
-
07
Bescheid prüfen
Vergleichen Sie bewilligte Stunden, Leistungsart, Eigenanteil, Beginn, Befristung und Zahlungsweg mit dem Antrag. Bei Abweichungen fristgerecht nachfragen oder Widerspruch prüfen.
Musterantrag auf Hilfe zur Pflege
Der folgende Text kann zunächst formlos per Brief, Fax, sicherem Online-Postfach oder nach den Vorgaben des Sozialamts übermittelt werden. Zugangsnachweis aufbewahren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich für Frau/Herrn [Name, Geburtsdatum, Anschrift] einen Bedarf an Hilfe zur Pflege an und beantrage Leistungen nach den §§ 61 ff. SGB XII für die Versorgung im eigenen Zuhause.
Es besteht Pflegegrad [Zahl] seit [Datum]. Die Pflegekasse gewährt derzeit [Pflegegeld/Sachleistung/Kombinationsleistung und Betrag]. Der notwendige Pflege- und Betreuungsbedarf wird dadurch nicht vollständig gedeckt.
Benötigt werden insbesondere folgende Hilfen: [Körperpflege, Ankleiden, Mobilität, Mahlzeiten, Haushalt, Orientierung, Beaufsichtigung, nächtliche Hilfe, konkrete Häufigkeit]. Ohne diese Unterstützung bestehen folgende Risiken: [Sturz, Mangelernährung, Weglaufen, Medikamentenfehler, sonstige Risiken].
Zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung ist folgendes Modell vorgesehen: [Arbeitgebermodell / zugelassener Pflegedienst / Entsendemodell / Kombination]. Kostenvoranschlag, Leistungsbeschreibung und vorhandene Nachweise füge ich bei.
Ich bitte um unverzügliche Ermittlung des notwendigen pflegerischen Bedarfs nach § 63a SGB XII und um schriftliche Mitteilung, welche Aufwendungen ab welchem Zeitpunkt anerkannt werden. Hilfsweise bitte ich um Prüfung einer Ausführung als Persönliches Budget nach § 63 Absatz 3 SGB XII.
Bitte bestätigen Sie den Eingang und das Datum der Bedarfsanzeige schriftlich. Fehlende Formulare und Unterlagen reiche ich nach Ihrer Mitteilung unverzüglich nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Unterschrift]
Diese Unterlagen verlangt das Sozialamt häufig
Person & Vertretung
- Personalausweis oder Pass
- Meldebescheinigung und Aufenthaltsstatus, falls erforderlich
- Vollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid, falls vorhanden
Pflege & Gesundheit
- Pflegegradbescheid und vollständiges Pflegegutachten
- Bescheide über Pflegegeld, Sach- und weitere Leistungen
- Arzt-, Krankenhaus- und Reha-Berichte
- Pflegeplan, Pflegetagebuch und Medikamentenplan
Einkommen & Vermögen
- Renten-, Pensions- und Einkommensnachweise
- Kontoauszüge nach Vorgabe des Amts
- Sparbücher, Depots, Versicherungen und Rückkaufswerte
- Immobilien-, Kfz- und sonstige Vermögensnachweise
Wohnung & Betreuung
- Mietvertrag, Nebenkosten und aktuelle Mietänderungen
- Kostenvoranschlag und Vertragsentwurf
- Leistungs- und Arbeitszeitbeschreibung
- A1-Bescheinigung oder Arbeitgeberkalkulation, je nach Modell
Hilfe zur Pflege in allen 16 Bundesländern
Die Hilfe zur Pflege ist Bundesrecht, wird aber über örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger umgesetzt. Zuständig sind je nach Bundesland Stadt, Landkreis, Bezirk oder Landesbehörde. Geben Sie im Portal immer Wohnort oder Postleitzahl an. Eine bundesweite Suche bietet das Bundesportal zur Hilfe zur Pflege.
Diese sieben Fragen gehören an das Sozialamt
- Welche konkreten Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsleistungen werden als notwendig anerkannt?
- Wird das geplante Arbeitgeber-, Pflegedienst- oder Entsendemodell grundsätzlich akzeptiert?
- Welche Kosten werden ab welchem Datum und in welcher Höhe übernommen?
- Ist eine Vereinbarung des Leistungserbringers mit dem Sozialhilfeträger erforderlich?
- Welche vorrangigen Pflegekassen- oder Krankenkassenleistungen müssen zuerst beantragt werden?
- Kann die Leistung als Persönliches Budget erbracht werden?
- Darf der Vertrag bereits geschlossen werden oder muss die schriftliche Kostenanerkennung abgewartet werden?
Ablehnung, zu niedrige Bewilligung oder falscher Eigenanteil
Prüfen Sie zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung. Häufig beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe. Fordern Sie die Bedarfsfeststellung, Berechnung von Einkommen und Vermögen sowie verwendete Kostenvergleiche an.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom [Datum], mir zugegangen am [Datum], lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein. Bitte übersenden Sie mir die vollständige Bedarfsfeststellung, Berechnungsunterlagen und die tragenden Gründe der Entscheidung. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach Prüfung der Unterlagen nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Unterschrift]
Typische Punkte für die Prüfung
- Wurde der tatsächliche Tages- und Nachtbedarf vollständig ermittelt?
- Wurden Risiken, Beaufsichtigung und kognitive Einschränkungen berücksichtigt?
- Ist die vorgeschlagene Alternative real verfügbar und zur Bedarfsdeckung geeignet?
- Sind Unterkunft, Versicherungen und besondere Belastungen korrekt berechnet?
- Wurden Schonvermögen und die 100.000-Euro-Grenze für Kinder richtig eingeordnet?
- Wurde ein Antrag auf Persönliches Budget geprüft?
Bei hohen laufenden Kosten, Eilfällen oder komplexen Vermögensfragen kann Beratung durch eine Sozialberatungsstelle, einen Sozialverband oder einen Fachanwalt für Sozialrecht sinnvoll sein.
Die häufigsten Fehler beim Antrag
Häufige Fragen zur Hilfe zur Pflege 2026
Zahlt das Sozialamt die komplette 24-Stunden-Betreuung?
Nicht pauschal. Das Amt übernimmt nur den festgestellten notwendigen, angemessenen und ungedeckten Bedarf. Beim Arbeitgebermodell gibt es eine ausdrückliche Regelung in § 64f Absatz 3 SGB XII. Andere Modelle brauchen eine konkrete vorherige Prüfung.
Kann Pflege24-7 direkt mit dem Sozialamt abrechnen?
Das ist nur möglich, wenn das zuständige Sozialamt das konkrete Modell, den Leistungserbringer, den Leistungsumfang und den Zahlungsweg akzeptiert. Eine allgemeine automatische Direktabrechnung gibt es nicht.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Für die umfassenden häuslichen Leistungen der Hilfe zur Pflege grundsätzlich ja. Bei Pflegegrad 1 sind nur bestimmte Leistungen vorgesehen, etwa Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung und ein Entlastungsbetrag nach den Regeln des SGB XII.
Was passiert, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Pflegeversicherte sollten sofort einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Nicht versicherte Personen können sich direkt an das Sozialamt wenden; dieses kann eine Begutachtung veranlassen.
Darf ich den Betreuungsvertrag schon unterschreiben?
Rechtlich kann ein Vertrag geschlossen werden, finanziell ist das aber riskant. Ohne schriftliche Kostenanerkennung kann die Familie auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb Angebot und Vertragsentwurf zuerst einreichen.
Ist ein Einkommen über der Grenze automatisch zu hoch?
Nein. Das Sozialamt kann einen angemessenen Eigenbeitrag bestimmen und den verbleibenden ungedeckten Bedarf übernehmen. Die Berechnung ist individuell.
Wird das Haus verkauft werden müssen?
Eine angemessene selbst bewohnte Immobilie kann geschützt sein. Größe, Nutzung, Bewohner, Wert und weitere Umstände werden geprüft. Eine pauschale Zusage ist deshalb nicht möglich.
Müssen Kinder Auskunft geben oder zahlen?
Unterhaltsansprüche gegen Kinder werden grundsätzlich erst bei mehr als 100.000 Euro jährlichem Gesamteinkommen des jeweiligen Kindes berücksichtigt. Bei konkreten Anhaltspunkten kann das Amt Nachweise verlangen.
Ab wann wird Hilfe zur Pflege gezahlt?
Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Sozialhilfeträger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Deshalb die Bedarfsanzeige sofort und nachweisbar einreichen, auch wenn Unterlagen fehlen.
Pflegesituation einmal vollständig übermitteln
In der Detailanfrage erfassen Sie Pflegebedarf, Haushalt, gewünschten Start und wichtige Besonderheiten. Pflege24-7 kann damit schneller ein passendes und transparentes Angebot vorbereiten. Die Entscheidung über Hilfe zur Pflege trifft ausschließlich das zuständige Sozialamt.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen
- SGB XII, insbesondere §§ 18, 61 bis 66a, 82 bis 94
- § 64f SGB XII: Arbeitgebermodell und andere Leistungen
- § 85 SGB XII: individuelle Einkommensgrenze
- § 90 SGB XII: einzusetzendes und geschütztes Vermögen
- § 94 SGB XII: 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt
- Verordnung zu § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII: 10.000 Euro Barbetrag
- BMAS: Regelbedarfsstufen 2026
- BMG: Leistungsansprüche der Pflegeversicherung 2026
- gesund.bund.de: Hilfe zur Pflege und Einkommensprüfung
- Bundesportal: Hilfe zur Pflege beantragen
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall. Beträge, Formulare, Zuständigkeiten und Verwaltungspraxis können sich ändern. Maßgeblich sind Gesetz, aktueller Bescheid und die schriftliche Auskunft des zuständigen Sozialhilfeträgers.




