Wohnraumanpassung & Pflegehilfsmittel 2026: Zuschüsse für ein sicheres Zuhause
Wenn ein Mensch zuhause gepflegt wird, entscheidet nicht nur die Pflege selbst über Sicherheit. Oft entscheidet die Wohnung: Bad, Wege, Licht, Hilfsmittel und kleine Anpassungen können den Alltag deutlich sicherer machen.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich.
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme.
- Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: unter Umständen bis zu 16.720 €.
- Anspruch: grundsätzlich ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zuhause erfolgt.
- Wichtig: Umbauten erst nach Antrag und Genehmigung starten.
Was bedeutet Wohnraumanpassung?
Wohnraumanpassung bedeutet: Die Wohnung wird so verändert, dass häusliche Pflege erleichtert wird, die Selbstständigkeit möglichst erhalten bleibt oder Pflege zuhause überhaupt erst sicher möglich wird.
Der offizielle Begriff lautet häufig wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Gemeint sind Anpassungen im direkten Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person.
Dazu gehören zum Beispiel ein sichereres Badezimmer, Haltegriffe, Rampen, entfernte Türschwellen, bessere Wege für Rollator oder Rollstuhl oder ein Pflegebett im passenden Raum.
Welche Zuschüsse und Hilfen gibt es 2026?
Für die häusliche Pflege sind vor allem vier Bereiche wichtig: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, technische Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und eine saubere Antragstellung.
1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen. Dafür können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
2. Technische Pflegehilfsmittel
Zum Beispiel Pflegebett, Hausnotruf, Rollator, Toilettenstuhl oder Lagerungshilfen. Diese Hilfsmittel sollen Pflege erleichtern und Sicherheit erhöhen.
3. Wohnraumanpassung
Zum Beispiel Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampe, Badumbau, rutschfeste Böden oder andere bauliche Anpassungen.
4. Beratung & Antrag
Die Pflegekasse entscheidet über die Kostenübernahme. Antrag, Pflegegrad-Bescheid, Fotos und Kostenvoranschläge sollten sauber vorbereitet werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach der Nutzung aufgebraucht werden. Sie helfen vor allem bei Hygiene, Schutz und sauberer Versorgung im Alltag.
Typische Pflegehilfsmittel
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Mundschutz, wenn er für die Pflegesituation benötigt wird
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht in der Regel, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, die pflegebedürftige Person zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen versorgt wird und die Hilfsmittel für die Pflege notwendig sind.
Das gilt grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1.
Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf & Co.
Technische Pflegehilfsmittel sind keine Verbrauchsprodukte. Sie werden nicht monatlich aufgebraucht, sondern sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Sicherheit schaffen.
Mobilität
Rollator, Rollstuhl, Aufstehhilfen oder Lagerungshilfen.
Pflege im Zimmer
Pflegebett, Bettgalgen, Lagerungshilfen oder passende Hilfen für Transfers.
Sicherheit
Hausnotruf, Toilettenstuhl, Duschstuhl oder Hilfen, die Stürze und Überlastung reduzieren.
Hausnotruf: sinnvoll bei Sturzgefahr oder Alleinleben
Ein Hausnotruf kann sinnvoll sein, wenn die pflegebedürftige Person zeitweise allein ist, sturzgefährdet ist oder im Notfall schnell Hilfe benötigt. Gerade bei eingeschränkter Mobilität, Schwindel, Unsicherheit beim Gehen oder beginnender Demenz kann ein Hausnotruf den Alltag deutlich sicherer machen.
Mehr zur Einschätzung des Pflegebedarfs finden Sie im Artikel Pflegegrade und Pflegeleistungen 2026.
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme
Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme übernehmen. Wenn mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen wohnen, kann der Zuschuss insgesamt höher ausfallen.
Typische Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
| Bereich | Mögliche Anpassung | Warum sinnvoll? |
|---|---|---|
| Badezimmer | Haltegriffe, Duschstuhl, ebenerdige Dusche, rutschfester Boden | Reduziert Sturzrisiko und erleichtert Körperpflege. |
| Flur & Eingang | Rampe, Türschwellen entfernen, bessere Beleuchtung | Erleichtert sichere Wege mit Rollator oder Rollstuhl. |
| Wohnzimmer | Freie Laufwege, sichere Möbelstellung, gut erreichbarer Sitzplatz | Mehr Sicherheit und bessere Beweglichkeit im Alltag. |
| Schlafzimmer | Pflegebett, mehr Platz neben dem Bett, Aufstehhilfe | Erleichtert Transfers, Lagerung und nächtliche Versorgung. |
| Küche | Erreichbare Schränke, sichere Arbeitsflächen, gute Beleuchtung | Erhält Selbstständigkeit, wenn das noch sicher möglich ist. |
Bad sicher machen: oft die wichtigste Anpassung
Das Badezimmer ist einer der häufigsten Gefahrenbereiche. Nässe, glatte Fliesen, hohe Duschkanten und fehlende Haltemöglichkeiten erhöhen das Sturzrisiko.
Besonders sinnvoll im Bad
- Haltegriffe neben Dusche, WC und Waschbecken
- Duschstuhl oder Duschhocker
- rutschfeste Matten oder Bodenbeläge
- ebenerdige Dusche statt hoher Einstieg
- ausreichend Platz für Pflegeperson oder Rollator
- gute Beleuchtung, auch nachts
Sturzrisiko zuhause senken
Viele Unfälle passieren nicht draußen, sondern zuhause. Oft sind es kleine Dinge: Teppichkanten, schlechte Beleuchtung, lose Kabel oder zu enge Wege.
- Lose Teppiche entfernen oder sichern.
- Türschwellen prüfen und wenn nötig entfernen lassen.
- Nachtlicht im Flur und Bad nutzen.
- Kabel aus Laufwegen entfernen.
- Rutschfeste Schuhe oder Hausschuhe verwenden.
- Rollator griffbereit abstellen.
- Wichtige Dinge in Griffhöhe platzieren.
- Telefon oder Hausnotruf erreichbar halten.
Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: der Unterschied
Viele Angehörige verwechseln diese Leistungen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Antrag, Zuständigkeit und Kostenübernahme unterschiedlich sein können.
| Leistung | Beispiele | Typisch |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Einmalhandschuhe, Desinfektion, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen | Bis zu 42 € monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Hausnotruf, Rollator, Toilettenstuhl, Lagerungshilfen | Häufig leihweise oder mit möglicher Zuzahlung |
| Wohnraumanpassung | Badumbau, Rampe, Haltegriffe, Türverbreiterung, Schwellen entfernen | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
So beantragen Sie Wohnraumanpassung richtig
Der Antrag läuft über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist meistens bei der Krankenkasse angesiedelt.
Diese Unterlagen sind sinnvoll
- Pflegegrad-Bescheid
- kurze Begründung, warum die Anpassung notwendig ist
- Fotos vom aktuellen Zustand
- Kostenvoranschlag vom Handwerker oder Sanitätshaus
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- falls vorhanden: Empfehlung durch Pflegeberatung, Arzt, Pflegedienst oder Medizinischen Dienst
Einfacher Ablauf
- Problem zuhause erkennen.
- Pflegekasse kontaktieren und Antrag anfordern.
- Kostenvoranschlag einholen.
- Fotos und Begründung beilegen.
- Genehmigung abwarten.
- Erst danach Maßnahme beauftragen.
- Rechnung einreichen, falls erforderlich.
Muster-Antrag für die Pflegekasse
Diesen Text können Angehörige als einfache Vorlage nutzen und an die eigene Situation anpassen.
Betreff: Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Nummer einfügen], einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI.
Die beantragte Maßnahme ist erforderlich, um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit im Alltag möglichst zu erhalten und das Sturzrisiko beziehungsweise die Belastung bei der Pflege zu reduzieren.
Geplant ist folgende Maßnahme:
[Maßnahme kurz beschreiben, zum Beispiel: Einbau von Haltegriffen im Badezimmer, Entfernung einer Türschwelle, Umbau der Dusche, Rampe am Eingang].
Als Anlagen übersende ich Ihnen Fotos der aktuellen Wohnsituation sowie einen Kostenvoranschlag.
Bitte prüfen Sie die Kostenübernahme und senden Sie mir eine schriftliche Entscheidung zu.
Mit freundlichen Grüßen
[Name einfügen]
Welche Fehler sollten Angehörige vermeiden?
| Fehler | Warum problematisch? | Besser so |
|---|---|---|
| Umbau sofort starten | Die Pflegekasse kann die Kostenübernahme ablehnen. | Vorher Antrag stellen und Genehmigung abwarten. |
| Nur mündlich nachfragen | Später fehlt ein Nachweis. | Antrag schriftlich stellen. |
| Keine Fotos beilegen | Die Notwendigkeit ist schwerer nachvollziehbar. | Vorher-Zustand dokumentieren. |
| Zu allgemein begründen | Die Pflegekasse erkennt den konkreten Nutzen nicht. | Sturzgefahr, Transfers, Körperpflege oder Mobilität konkret beschreiben. |
| Pflegehilfsmittel nicht nutzen | Monatlicher Anspruch bleibt ungenutzt. | 42 € monatlich prüfen und beantragen. |
Wann ist Wohnraumanpassung besonders wichtig?
Wohnraumanpassung sollte geprüft werden, wenn Sicherheit, Mobilität oder Körperpflege zuhause schwieriger werden.
- die Person ist bereits gestürzt,
- das Bad kann nicht mehr sicher genutzt werden,
- Treppen, Schwellen oder enge Türen machen Probleme,
- ein Rollator oder Rollstuhl wird genutzt,
- die Pflegeperson ist beim Helfen körperlich stark belastet,
- nächtliche Wege zur Toilette sind unsicher,
- die Versorgung zuhause wäre ohne Anpassung nur noch schwer möglich.
Wenn der Pflegebedarf noch nicht richtig eingestuft wurde, helfen diese Artikel weiter:
Kann Pflege24-7 bei der Einschätzung helfen?
Ja. Wir können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Alltagssituation zuhause besteht und welche Unterstützung sinnvoll sein kann. Dabei geht es nicht nur um die Wohnung, sondern auch um Betreuung, Entlastung, Sicherheit und die Frage, ob eine Betreuungskraft zuhause helfen kann.
Sie möchten wissen, welche Betreuung zuhause sinnvoll ist?
Nutzen Sie unseren Pflegekostenrechner oder lassen Sie sich persönlich beraten. Pflege24-7 hilft Ihnen, die Situation zuhause realistisch einzuschätzen.
Häufige Fragen zu Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmitteln
Gibt es den Zuschuss schon ab Pflegegrad 1?
Ja, viele Leistungen rund um Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung können grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 relevant sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss der Badumbau vorher genehmigt werden?
Ja. Wenn der Zuschuss der Pflegekasse genutzt werden soll, sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.
Kann ich mehrere Maßnahmen beantragen?
Ja, aber mehrere gleichzeitig notwendige Anpassungen können als eine Gesamtmaßnahme bewertet werden. Wenn sich die Pflegesituation später deutlich verändert, kann eine weitere Maßnahme erneut geprüft werden.
Was passiert, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Dann sollte der Bescheid genau geprüft werden. Wenn die Maßnahme notwendig ist, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Lesen Sie dazu: Pflegegrad abgelehnt? Widerspruch richtig einlegen.
Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können je nach Pflegekasse über Sanitätshaus, Apotheke, zugelassene Anbieter oder über Kostenerstattung organisiert werden. Wichtig ist, dass die Kostenübernahme vorher mit der Pflegekasse geklärt wird.
Kann Wohnraumanpassung auch bei Demenz sinnvoll sein?
Ja. Bei Demenz können klare Orientierung, bessere Beleuchtung, sichere Wege, Herdsicherung, Nachtlicht und reduzierte Stolperfallen helfen, den Alltag sicherer zu machen.
§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bundesgesundheitsministerium – Pflege
GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
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