Kosten · Stand Oktober 2026
Die kurze Antwort: Der Satz fällt in fast jedem Erstgespräch: „Ein Heimplatz wäre wahrscheinlich günstiger.“ Ob er stimmt, hängt vom Heim, vom Bedarf, von den Wohnkosten und von der Aufenthaltsdauer ab – in unseren Rechenbeispielen ist die Betreuung zuhause in den ersten Jahren günstiger, ab dem vierten Heimjahr kann sich das drehen. Ein Pflegeheimplatz kostet Familien im Bundesdurchschnitt 3.364 € im Monat aus eigener Tasche – nach allen Leistungen der Pflegekasse. Im Saarland sind es 3.695 €, nur Bremen ist teurer. Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, beginnt bei 2.650 €.
Trotzdem ist die Rechnung nicht so einfach, wie diese Zahlen aussehen. Auf beiden Seiten stehen Posten, die in keinem Prospekt auftauchen: Im Heim-Eigenanteil stecken Unterkunft und Verpflegung, in der Betreuungspauschale nicht. Die Pflegekasse entlastet den Eigenanteil mit jedem Heimjahr – während zuhause das Pflegegeld erhalten bleibt. Dieser Ratgeber rechnet beides vollständig durch, mit zwei Rechenbeispielen, einem Rechner für Ihren eigenen Fall und einem Abschnitt darüber, wann das Heim die bessere Entscheidung ist. Denn das gibt es.
Das Wichtigste in sechs Sätzen
- Der Heim-Eigenanteil ist im ersten Jahr am höchsten – die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI entlasten ihn danach jedes Jahr, bei unveränderten Heimkosten sinkt er. Wer nur einen Monatsbetrag vergleicht, vergleicht das Falsche.
- Zuhause bleibt das Pflegegeld erhalten, im Heim nicht. Das ist der größte einzelne Unterschied – bei Pflegegrad 5 sind es 990 € im Monat. Ungekürzt bleibt es, solange kein Pflegedienst Sachleistungen abrechnet.
- Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel sind Leistungen für die Pflege zuhause – zusammen bis zu 5.615 € im Jahr, als zweckgebundene Budgets, nicht als Bargeld.
- Den Zuschuss für Umbauten nach § 40 SGB XI gibt es nur für die Wohnung zuhause – im Heim entfällt dieser Anspruch.
- Reicht das Geld nicht, kann die Hilfe zur Pflege infrage kommen – in beiden Varianten; das Sozialamt prüft Bedarf, Einkommen und Vermögen. Kinder werden erst bei mehr als 100.000 € Jahreseinkommen herangezogen.
- Steuerlich können beide Wege entlasten: zuhause § 35a EStG mit bis zu 4.000 € im Jahr, im Heim § 35a für den haushaltsnahen Anteil und § 33 EStG für die pflegebedingten Kosten – jeweils nur, soweit Einkommensteuer anfällt.
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Alle Stellschrauben im großen Rechner ↓Heim: vdek-Eigenanteil 01.07.2026 plus 100 € Extras, abzüglich 300 € Essen und Energie, die zuhause wegfallen. Zuhause: Pauschale plus 255 € Verpflegung und Nebenkosten, abzüglich Pflegegeld.
- Was kostet ein Pflegeheimplatz 2026 wirklich?
- Woraus besteht der Eigenanteil?
- Warum der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer sinkt
- Was kostet die Betreuung zuhause?
- Die Posten, die niemand nennt
- Was die Pflegekasse jeweils dazugibt
- Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 im Heim und zuhause
- Rechenbeispiel Pflegegrad 4 über vier Jahre
- Ihr eigener Fall – der Rechner
- Wenn Rente und Erspartes nicht reichen
- Müssen die Kinder zahlen?
- Wann das Heim die bessere Wahl ist
- Vier Denkfehler beim Vergleich
- Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegeheimplatz 2026 wirklich?
Die Zahl, die zählt, ist nicht der Heimpreis, sondern der Eigenanteil: der Betrag, den die Familie nach allen Leistungen der Pflegekasse selbst überweist. Innerhalb desselben Heims ist er für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, weil die Kasse für die Pflege einen festen Betrag zahlt und alles darüber hinaus bei der Familie bleibt. Pflegegrad 1 ist gesondert geregelt – dort zahlt die Kasse im Heim nur den Entlastungsbetrag.
Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) liegt dieser Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat für das erste Jahr – 256 € mehr als ein Jahr zuvor. Die Spanne zwischen den Bundesländern ist groß: von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen.
Für Familien im Saarland ist die entscheidende Zahl eine andere. Hier liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.695 € – gut 330 € über dem Bundesschnitt, nur Bremen ist teurer. Wer mit dem Bundesschnitt rechnet, plant im Saarland also zu knapp.
| Eigenanteil im ersten Jahr, Stand 01.07.2026 | Bundesschnitt | Saarland |
|---|---|---|
| Pflege (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, inkl. Ausbildungsumlage von 128 bzw. 216 €) | 1.775 € | 1.850 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € | 1.271 € |
| Investitionskosten | 521 € | 574 € |
| Summe pro Monat | 3.364 € | 3.695 € |
| Summe pro Jahr | 40.368 € | 44.340 € |
Quelle: vdek, Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Stichtag 01.07.2026; Saarland: vdek-Landesvertretung Saarland, Pressemitteilung vom 14.07.2026. Erstes Aufenthaltsjahr, Leistungszuschlag von 15 % bereits abgezogen.
Woraus setzt sich dieser Betrag zusammen?
Die meisten Familien sehen auf der ersten Rechnung vier Posten und verstehen zwei davon. Deshalb hier der Reihe nach, was Sie da eigentlich bezahlen – und was die Kasse davon übernimmt.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Der Teil der Pflegekosten, den die Kasse nicht übernimmt. „Einrichtungseinheitlich“ heißt: in einem Heim für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Wer schwerer pflegebedürftig wird, zahlt nicht mehr – die Kasse zahlt mehr.
Kasse zahlt einen Zuschlag, der jedes Jahr steigtUnterkunft und Verpflegung
Zimmer, Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten. Läuft zu hundert Prozent über die Familie. Es entspricht dem, was das Wohnen zuhause auch kostet – im Heim meist teurer.
Kasse zahlt nichtsInvestitionskosten
Der Anteil an Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung, den das Heim auf die Bewohner umlegt. In manchen Bundesländern gefördert, im Saarland tragen ihn die Bewohner.
Kasse zahlt nichtsAusbildungsumlage
Ein Aufschlag, mit dem die Ausbildung von Pflegekräften finanziert wird – im Bundesschnitt 128 € im Monat, im Saarland 216 € (Belastung nach dem Zuschlag). Steckt rechnerisch im Pflegeanteil.
im Pflegeanteil, also vom Zuschlag erfasst
Was NICHT enthalten ist: Friseur, Fußpflege, Getränke außerhalb der Mahlzeiten, Begleitung zu Arztterminen, Telefon und Fernsehen. Rechnen Sie in der Praxis mit 80 bis 150 € monatlich zusätzlich – bei Menschen, die viel begleitet werden müssen, auch mehr. Friseur und Fußpflege fallen zuhause genauso an; die Beispiele und der Rechner setzen deshalb nur an, was es so nur im Heim gibt: Begleitung, Getränke, Anschlüsse.
Warum sinkt der Eigenanteil im Heim mit der Aufenthaltsdauer?
Das ist der Punkt, den fast niemand kennt und der jeden ehrlichen Vergleich verändert. Seit 2022 zahlt die Pflegekasse nach § 43c SGB XI einen Leistungszuschlag auf den Pflegeanteil – und dieser Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer.
| Bezugsdauer vollstationärer Pflege | Kasse übernimmt vom Pflegeanteil | Familie zahlt | Eigenanteil Saarland |
|---|---|---|---|
| Monat 1 bis 12 | 15 % | 85 % | 3.695 € |
| Monat 13 bis 24 | 30 % | 70 % | 3.368 € |
| Monat 25 bis 36 | 50 % | 50 % | 2.933 € |
| ab Monat 37 | 75 % | 25 % | 2.389 € |
vdek, Belastung nach Aufenthaltsdauer für das Saarland, Stichtag 01.07.2026 – bei den Pflegesätzen dieses Stichtags. Der Zuschlag greift auf den Pflegeanteil einschließlich Ausbildungsumlage.
Erstes Jahr: Die Kasse übernimmt 15 % des Pflegeanteils. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in jedem Jahr voll bei Ihnen.
Die Staffel senkt nur den Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben voll bei Ihnen – und alle drei Posten werden regelmäßig neu verhandelt. Im Bundesschnitt ist der Eigenanteil binnen eines Jahres um 256 € gestiegen. Richtig heißt der Satz deshalb: Bei unveränderten Heimkosten sinkt Ihre Belastung von Jahr zu Jahr. Steigen die Pflegesätze schneller als der Zuschlag wächst, kann die Monatsrechnung trotzdem steigen.
Was das für den Vergleich bedeutet: In unseren Rechenbeispielen ist das Heim in den ersten Jahren teurer als eine Betreuung zuhause; ab dem dritten oder vierten Jahr des Leistungsbezugs kann die reine Kostenrechnung kippen. Ob das auf Ihre Familie zutrifft, hängt vom konkreten Heim, vom Bedarf und von den Wohnkosten ab. Wer nur die Monatsbeträge vergleicht, vergleicht je nach Zeitpunkt zwei völlig verschiedene Dinge. Entscheidend ist, über welchen Zeitraum Sie rechnen – und was in diesen Jahren mit dem Zuhause passiert.
Ein Hinweis, der oft untergeht: Die Staffel zählt alle Monate, in denen vollstationäre Leistungen bezogen wurden – auch aus einem früheren Heim, auch nach einer Unterbrechung durch Pflege zuhause, auch nach einem Kassenwechsel. Die Zeiten müssen nicht zusammenhängen. Die Pflegekasse teilt der Einrichtung die Bezugsdauer mit. Fragen Sie beim Wechsel trotzdem nach, ob die Staffel richtig fortgeführt wird – es geht um mehrere hundert Euro im Monat.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung zuhause?
Bei Pflege24-7 stehen die Preise offen auf der Website. Die Betreuungspauschale richtet sich danach, wie viel Erfahrung und wie viel Deutsch die Betreuungskraft mitbringt und wie hoch der Bedarf ist. Es sind Ab-Preise: Maßgeblich ist das schriftliche Angebot für Ihren Fall.
| Betreuung zuhause, Preise Pflege24-7 | pro Monat | Wofür |
|---|---|---|
| Einfache Betreuung | ab 2.650 € | Haushalt, Gesellschaft, Begleitung, Grundunterstützung |
| Normale Betreuung | ab 2.950 € | mehr Unterstützung im Alltag, bessere Deutschkenntnisse |
| Mehr Erfahrung | ab 3.300 € | Demenz, höherer Pflegegrad, mehr Erfahrung und Sprachniveau |
| Hoher Bedarf | ab 3.800 € | Transfers, nächtliche Hilfe, anspruchsvolle Situationen |
| Zweite Person im Haushalt | + 600 € | eine Betreuungskraft für beide Ehepartner |
| Einmalig zum Start | 297,50 € | Aufnahme- und Einrichtungspauschale: Profil, Auswahl, Vertrag |
In diesen Beträgen enthalten sind der Lohn der Betreuungskraft und ihre Sozialversicherung bei der Vertragspartnerin in Polen – für jeden Einsatz mit A1-Bescheinigung –, die An- und Abreise bis vor die Haustür und die Betreuung des Falls durch uns. Es gibt genau zwei Verträge: einen mit uns, einen mit der Betreuungsgesellschaft, der Partnerfirma unserer Unternehmensgruppe. Passt die Betreuungskraft nicht zum Vereinbarten, ist der Wechsel immer kostenfrei. Einen Wunschwechsel im ersten Monat übernehmen wir einmal kostenlos; jeder weitere Wunschwechsel kostet 345 €. Ändert sich der Bedarf, ändert sich die Stufe – das besprechen wir vorher mit Ihnen. Alle Einzelheiten stehen auf der Seite Was kostet 24-Stunden-Pflege wirklich?
Welche Kosten kommen zuhause noch dazu, die niemand nennt?
Ein fairer Vergleich muss beide Seiten vollständig zeigen. Zuhause kommen Posten dazu, die im Heim im Preis stecken. Die Beträge sind Erfahrungswerte – im Rechner unten können Sie sie ändern.
- Verpflegung der Betreuungskraft. Sie isst mit. Rechnen Sie mit 150 bis 200 € im Monat.
- Ein eigenes Zimmer. Abschließbar, mit Fenster und Bett. Wer keins hat, muss umräumen – das kostet einmalig.
- Höhere Nebenkosten. Eine Person mehr im Haus heißt mehr Strom, Wasser und Heizung. Etwa 60 bis 100 € im Monat.
- Internet. Eine Betreuungskraft, die abends mit ihrer Familie telefonieren kann, bleibt länger. Das ist keine Nettigkeit, das ist Personalbindung.
- Ein Pflegedienst für die Behandlungspflege. Spritzen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen. Das läuft auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung zu, sofern sie nicht von Zuzahlungen befreit sind – organisiert werden muss es in jedem Fall.
- Die Stunden, in denen die Betreuungskraft frei hat oder schläft. Eine Betreuungskraft hat Arbeits- und Ruhezeiten. Wer regelmäßig nachts Hilfe braucht oder in den freien Stunden nicht allein bleiben kann, braucht zusätzlich Angehörige, Tagespflege oder einen Pflegedienst – das gehört in die Rechnung, bevor sie stimmt.
- Ihre eigene Zeit. Der ehrlichste Posten. Zuhause bleibt Organisation bei der Familie – Arzttermine, Anträge, Absprachen.
Fairerweise gilt umgekehrt: Der Heim-Eigenanteil enthält Unterkunft und Verpflegung – Zimmer, Mahlzeiten, Wäsche. Zuhause laufen Miete oder Hauskosten, Essen und Energie weiter wie bisher, nur stehen sie auf keiner Betreuungsrechnung. Wer ehrlich vergleicht, zieht deshalb beim Heim ab, was zuhause wegfällt – Essen und Energie für eine Person, rund 250 bis 350 € im Monat – und rechnet zuhause die Miete dazu, die im Heim nach der Kündigung entfiele. Beim Eigenheim laufen Grundsteuer, Versicherung und Grundheizung dagegen in beiden Fällen weiter, bis es verkauft ist – nach dem Einzug ins Heim oft monatelang parallel zum Eigenanteil. Genau so rechnen die Beispiele und der Rechner unten.
Was gibt die Pflegekasse jeweils dazu?
Hier liegt der eigentliche Unterschied, und er ist größer, als die meisten denken. Im Heim zahlt die Kasse einen festen Betrag an die Einrichtung, und das Pflegegeld entfällt vollständig. Zuhause bleibt das Pflegegeld erhalten – und weitere zweckgebundene Leistungen kommen dazu, die es so nur bei der Pflege zuhause gibt.
| Leistungen der Pflegekasse 2026, monatlich | Im Heim (§ 43) | Zuhause: Pflegegeld | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € | 347 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | 599 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | 800 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | 990 € | 131 € |
Auf den ersten Blick sieht das Heim besser aus: 1.319 € gegen 599 € bei Pflegegrad 3. Der Blick täuscht, weil er zwei Dinge übersieht. Erstens steht dem Heimbetrag ein Preis von rund 5.000 € gegenüber, dem Pflegegeld ein Preis von 2.650 bis 3.800 €. Zweitens gibt es zuhause weitere Leistungen, die im Heim vollständig entfallen:
- Entlastungsbetrag 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr – schon ab Pflegegrad 1.
- Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI). Verhinderungspflege setzt voraus, dass die bisherige Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin. Ein turnusmäßiger Wechsel der Betreuungskraft ist kein Verhinderungsfall. Kurzzeitpflege überbrückt zum Beispiel die Wochen nach dem Krankenhaus.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat für Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion.
- Zuschuss für Umbauten: bis 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt sogar mehrfach.
- Hausnotruf: Bei erfüllten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Basisversorgung über einen Vertragspartner.
Zusammengerechnet sind das bis zu 5.615 € im Jahr an laufenden Leistungen – 3.539 € Jahresbudget, 1.572 € Entlastungsbetrag, 504 € Pflegehilfsmittel. Es sind zweckgebundene Budgets, kein Bargeld – und bei einem dauerhaften Heimaufenthalt gelten andere Leistungsregeln, dort gibt es diese Töpfe nicht. Der Umbauzuschuss ist noch gar nicht mitgerechnet.
Eine wichtige Einschränkung: Der Entlastungsbetrag von 131 € darf nicht einfach auf die Betreuungspauschale angerechnet werden. Er ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder einen Betreuungsdienst gedacht. Ihre Pflegekasse führt dazu eine Landesliste. Ein Angebot, das die 131 € einfach von der Betreuungspauschale abzieht, rechnet zu optimistisch. Nutzbar ist der Betrag trotzdem – nur eben für einen Dienst daneben, nicht für die Betreuungskraft selbst.
Und noch eine Einschränkung: Das Pflegegeld bleibt nur ungekürzt, solange kein Pflegedienst Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI abrechnet. Kommt ein Dienst regelmäßig zur Grundpflege – Waschen, Anziehen –, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Die Behandlungspflege – Spritzen, Verbände – läuft dagegen über die Krankenkasse und berührt das Pflegegeld nicht.
Rechenbeispiel: Was zahlt eine Witwe mit Pflegegrad 3 im Heim und zuhause?
Frau K. ist 83, hat Pflegegrad 3 und wohnt allein in ihrem Reihenhaus in Neunkirchen im Saarland. Die Tochter arbeitet Vollzeit und wohnt vierzig Minuten entfernt. Es geht noch, aber es geht nicht mehr lange. Die Familie vergleicht: Heimplatz oder eine Betreuungskraft, die einzieht.
Das Reihenhaus kostet weiter – Grundbesitzabgaben, Versicherung, Grundheizung, rund 380 € monatlich –, solange es weder verkauft noch vermietet ist. Das gilt in beiden Varianten und steht deshalb auf keiner Seite. Der Unterschied: Zuhause steht diesen Kosten das bewohnte Haus gegenüber, nach dem Einzug ins Heim laufen sie in der Übergangszeit neben dem Eigenanteil weiter.
Zusätzlich stehen im Jahr 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, 1.572 € Entlastungsbetrag für einen Dienst daneben und 504 € für Pflegehilfsmittel.
Dazu kommen die Töpfe, die es nur zuhause gibt: 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, 1.572 € Entlastungsbetrag für einen Dienst daneben, 504 € Pflegehilfsmittel – zusammen 5.615 € im Jahr. Das ist kein Bargeld und kein Abzug von der Betreuungspauschale; wir rechnen es deshalb bewusst nicht in den Unterschied hinein. Es sind aber Leistungen, die die Familie zuhause nutzen kann und mit dem Einzug ins Heim verliert. Steuerlich kommt zuhause nach § 35a EStG bis zu 4.000 € im Jahr dazu – sofern Einkommensteuer in dieser Höhe anfällt. Und das Haus bleibt bewohnt.
Und wenn es länger dauert? Pflegegrad 4 im vierten Jahr
Jetzt die ehrliche Gegenrechnung. Denn wer nur das erste Jahr vergleicht, sieht nur die halbe Rechnung.
Herr M. ist seit drei Jahren im Heim, Pflegegrad 4. Der Leistungszuschlag liegt inzwischen bei 75 Prozent. Sein Eigenanteil ist von 3.695 € auf 2.389 € gesunken (vdek-Wert für das Saarland, bei heutigen Pflegesätzen). Mit 100 € Extras und abzüglich 300 € für Essen und Energie, die zuhause wegfielen, stehen für das Heim 2.189 € im Monat. Eine Betreuungskraft mit mehr Erfahrung für Pflegegrad 4 kostet 3.300 €, mit Verpflegung und Nebenkosten rund 3.555 €. Abzüglich Pflegegeld von 800 € bleiben 2.755 €.
| Was am Ende übrig bleibt, Pflegegrad 4 | Heim, netto | Zuhause, netto | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 | 3.495 € | 2.755 € | 740 € für zuhause |
| Jahr 2 | 3.168 € | 2.755 € | 413 € für zuhause |
| Jahr 3 | 2.733 € | 2.755 € | praktisch gleichauf |
| ab Jahr 4 | 2.189 € | 2.755 € | 566 € für das Heim |
Rein rechnerisch ist es im dritten Jahr gleichauf, im vierten dreht sich das Bild. Über vier Jahre gerechnet liegt die Betreuung zuhause in diesem Beispiel trotzdem rund 6.500 € günstiger – 139.020 € gegen 132.538 € einschließlich der 297,50 € zum Start –, weil die ersten beiden Jahre so viel schwerer wiegen. Alles in heutigen Preisen, bei gleichbleibendem Bedarf und ohne die Einmalkosten des Heimeinzugs. Und die Frage, die keine Tabelle beantwortet, bleibt: Wo möchte der Mensch diese vier Jahre verbringen?
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch
Der Rechner stellt beide Wege nebeneinander – mit Ihrem Pflegegrad, Ihrem Bundesland und dem Jahr, in dem Sie rechnen. Er ist so aufgebaut wie die beiden Beispiele oben. Ändern Sie die Zahlen, die Rechnung läuft sofort mit.
Eine Überschlagsrechnung zur Orientierung. Der genaue Eigenanteil steht im Angebot Ihres Heims.
Pflegeheim
Eigenanteil im gewählten JahrBetreuung zuhause
Pflegegeld bleibt erhaltenSie bekommen Ihre Vergleichsrechnung sofort per E-Mail. Wir schauen sie uns an, sagen Ihnen, welche Töpfe Sie noch nicht nutzen, und rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück – auch dann, wenn das Heim in Ihrem Fall der richtige Weg ist.
Ihre Vergleichsrechnung ist unterwegs an . Wir rufen Sie zurück. Wenn es eilt: 01511 24-7 11 55.
So lesen Sie das: Beide Zahlen sind das, was gegenüber heute zusätzlich aus eigener Tasche kommt. Der Rechner setzt für das Heim den vdek-Durchschnitt Ihres Bundeslandes an und senkt den Pflegeanteil nach der Staffel des § 43c SGB XI; für das Saarland sind alle vier Jahreswerte die veröffentlichten vdek-Werte, für die anderen Vorgaben werden die Folgejahre aus der bundesweiten Aufteilung des Eigenanteils berechnet. Ihr konkretes Heim kann darüber oder darunter liegen – tragen Sie den Wert aus dem Angebot ein, dann rechnet er damit. Die Leistungen, die es nur bei der Pflege zuhause gibt, sind unten ausgewiesen, aber nicht als Abzug verrechnet, weil sie Budgets sind und kein Bargeld; Entlastungsbetrag und Steuervorteil werden nirgends abgezogen. Zusätzliche Hilfe nachts oder in den freien Stunden der Betreuungskraft ist nicht enthalten – rechnen Sie sie dazu, wenn sie gebraucht wird. Alle Beträge in heutigen Preisen: Pflegesätze und Betreuungspauschalen steigen beide über die Jahre, die Rechnung zeigt das Verhältnis, nicht die Summe von 2030.
Rechnen wir Ihren Fall einmal ehrlich durch?
Wir schauen uns Pflegegrad, Wohnsituation und Bedarf an – auch die Frage, wer nachts und in den freien Stunden der Betreuungskraft da ist – und sagen Ihnen, was beide Wege in Ihrem Fall voraussichtlich kosten. Rund fünfzehn Minuten, kostenlos, ohne Verpflichtung.
Und wenn eine Betreuungskraft bei Ihnen noch nicht dran ist oder das Heim der richtige Weg wäre, sagen wir Ihnen das genauso deutlich.
Was passiert, wenn Rente und Erspartes nicht reichen?
Das ist die Frage, die Familien nachts wachhält, und sie hat eine ruhigere Antwort, als die meisten erwarten. Reichen Einkommen, Pflegeleistungen und Erspartes nicht, kann die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII infrage kommen – für das Heim genauso wie für die Betreuung zuhause. Das Sozialamt prüft dabei den Bedarf, das Einkommen, das Vermögen und die Kosten, die es anerkennt. Klären Sie die Finanzierung, bevor Sie einen privat finanzierten Betreuungsvertrag unterschreiben. Unterschreibt ein Angehöriger für die pflegebedürftige Person, braucht er dafür eine Vorsorgevollmacht – was darin stehen muss, erklärt unser Ratgeber.
Das Sozialamt prüft dabei Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und – wenn vorhanden – des Ehepartners. Geschützt bleiben unter anderem ein angemessenes selbstbewohntes Hausgrundstück, ein angemessenes Auto, eine angemessene Altersvorsorge und ein Schonvermögen von 10.000 € je volljähriger Person – bei einem Ehepaar also 20.000 € (§ 90 SGB XII). Ein zusätzlicher Freibetrag von 25.000 € nach § 66a SGB XII gilt nur für Ersparnisse, die während des Leistungsbezugs aus eigener Erwerbstätigkeit aufgebaut wurden.
Ein Punkt, der oft überrascht: Das angemessene Haus ist nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geschützt, solange der Pflegebedürftige selbst oder eine geschützte Person – etwa der Ehepartner – darin wohnt. Zieht der Mensch dauerhaft ins Heim und bleibt niemand aus diesem Kreis zurück, kann das Haus verwertbares Vermögen sein: Das Sozialamt kann den Verkauf verlangen oder die Hilfe als Darlehen gewähren. Ob und wie das Haus geschützt bleibt, hängt vom Einzelfall ab – von der Angemessenheit, davon, wer darin wohnt, und von Härtefallregeln. Lassen Sie diesen Punkt in Ihrem Fall anwaltlich prüfen, bevor eine Entscheidung fällt. Wie die Hilfe zur Pflege im Einzelnen funktioniert, steht im Ratgeber Kann das Sozialamt bei 24-Stunden-Betreuung helfen?
Welche Töpfe nutzen Sie noch nicht?
Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Jahresbudget, Umbauzuschuss, Steuer – die wenigsten Familien schöpfen alles aus. Wir gehen die Liste in fünfzehn Minuten mit Ihnen durch. Kostenlos, ohne Verpflichtung.
Müssen die Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?
In den allermeisten Fällen nein. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt nach § 94 Abs. 1a SGB XII eine klare Grenze: Kinder werden bei der Hilfe zur Pflege erst herangezogen, wenn ihr eigenes Gesamteinkommen im Jahr mehr als 100.000 € beträgt.
- Die Grenze gilt je Kind einzeln. Drei Geschwister mit je 60.000 € werden nicht zusammengerechnet.
- Das Einkommen des Ehepartners zählt für die Grenze nicht mit. Erst wenn die Grenze überschritten ist, kann es bei der Berechnung der Höhe eine Rolle spielen.
- Gerechnet wird das Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV – die Summe der Einkünfte aus Lohn, Selbstständigkeit, Vermietung und Kapital, nicht allein das Bruttogehalt.
- Das Sozialamt darf nicht ins Blaue hinein Auskunft verlangen. Es braucht konkrete Anhaltspunkte, dass die Grenze überschritten wird.
Für den Vergleich heißt das: Die Sorge „dann müssen unsere Kinder zahlen“ ist in beiden Varianten meist unbegründet. Nur der Betrag, um den es geht, unterscheidet sich – und der ist im Heim in den ersten Jahren deutlich höher.
Welche Leistungen gibt es nur bei der Pflege zuhause?
Ein Punkt, der in keinem Heimprospekt steht, weil er dort nichts zu suchen hat: Bei einem dauerhaften Heimaufenthalt gelten andere Leistungsregeln – diese Ansprüche gibt es dort nicht.
| Nur bei Pflege zuhause | Höhe | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 bis 990 € im Monat | § 37 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | § 45b SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | §§ 39, 42, 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
Der Umbauzuschuss verdient eine eigene Bemerkung. 4.180 € gibt es je Maßnahme, nicht einmal im Leben. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann erneut beantragt werden. Und wenn mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt leben – etwa ein Ehepaar mit Pflegegrad – kann sich der Betrag vervielfachen. Damit lassen sich eine bodengleiche Dusche, ein Treppenlift-Zuschuss oder das Entfernen von Türschwellen finanzieren. Mehr dazu im Ratgeber Zuschüsse für zuhause.
Was sagt das Finanzamt zu beiden Varianten?
Beide Wege können steuerlich entlasten. Zuhause greift § 35a EStG: Für Pflege-, Betreuungs- und haushaltsnahe Leistungen im eigenen Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der begünstigten Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Im Heim gilt § 35a für den Teil der Rechnung, der haushaltsnahen Dienstleistungen entspricht – Reinigung, Wäsche, Zubereitung der Mahlzeiten –, wenn die Einrichtung ihn ausweist. Die pflegebedingten Heimkosten laufen über § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung: dort mit zumutbarer Belastung und, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wurde, abzüglich der Haushaltsersparnis. In beiden Fällen gilt: Die Entlastung wirkt nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt – lassen Sie sich die begünstigten Kosten gesondert ausweisen.
Noch wichtiger für Familien, in denen ein berufstätiges Kind zahlt: Der Bundesfinanzhof hat 2022 entschieden, dass Kinder eigene Aufwendungen für die ambulante Pflege ihrer Eltern nach § 35a absetzen können – für die Heimunterbringung eines Elternteils gilt das nicht. Entscheidend ist, dass dem Kind eigene Aufwendungen entstehen; der Name auf der Rechnung allein entscheidet das nicht. Wer die Kosten trägt, sollte die Vertragsgestaltung vorher steuerlich prüfen lassen. Alle Einzelheiten, Paragrafen, zwei Rechenbeispiele und ein Steuerrechner stehen im Ratgeber Betreuungskosten steuerlich absetzen: Was 2026 wirklich geht.
Wann ist das Pflegeheim die bessere Entscheidung?
Wir vermitteln Betreuung zuhause. Trotzdem sagen wir im Erstgespräch regelmäßig, dass ein Heim in diesem Fall der richtige Weg ist. Das kostet uns einen Auftrag und erspart einer Familie eine falsche Entscheidung.
- Wenn medizinische Versorgung Tag und Nacht nötig ist. Eine Betreuungskraft ist keine Pflegefachkraft. Bei Beatmung, komplexer Wundversorgung oder häufigen Krisen gehört der Mensch in professionelle Hände.
- Wenn kein eigenes Zimmer da ist. Eine Betreuungskraft braucht einen abschließbaren Rückzugsraum mit Fenster. Ohne den funktioniert es nicht, und zwar für beide Seiten nicht.
- Wenn niemand die Fäden in der Hand hält. Betreuung zuhause funktioniert nur, wenn ein Mensch Arzttermine, Anträge und Absprachen verantwortet. Das geht auch aus der Entfernung – wenn Zuständigkeiten, Erreichbarkeit und Hilfe vor Ort geregelt sind. Fehlt diese Struktur, muss sie vor dem Start geschaffen werden.
- Wenn eine schwere Demenz mit starker Hinlauftendenz besteht und die Wohnung nicht gesichert werden kann.
- Wenn der Mensch selbst es nicht will. Manche Menschen möchten nicht, dass eine fremde Person bei ihnen wohnt. Das ist ein legitimer Grund und kein Thema für Überredung.
Sie wissen nicht, in welche der beiden Spalten Ihr Fall gehört?
Dann ist genau das die richtige Frage für ein erstes Gespräch. Wir hören zu, fragen nach – und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Betreuung zuhause bei Ihnen funktioniert. Wenn nicht, sagen wir auch das.
Welche vier Denkfehler verzerren den Vergleich?
- Den Heimpreis mit dem Eigenanteil verwechseln. Der Heimpreis ist die Bruttorechnung, der Eigenanteil das, was Sie zahlen. Vergleichen Sie immer Eigenanteil gegen Betreuungspauschale – und rechnen Sie auf beiden Seiten die Nebenkosten dazu.
- Das Pflegegeld vergessen. Zuhause bleibt es, im Heim entfällt es. Bei Pflegegrad 5 sind das 990 € im Monat Unterschied, die in keiner Werbung stehen.
- Nur das erste Jahr rechnen – oder nur das vierte. Der Zuschlag entlastet den Heim-Eigenanteil von Jahr zu Jahr, die Betreuungspauschale bleibt in ihrer Struktur gleich. Rechnen Sie über den Zeitraum, mit dem Sie realistisch planen.
- Wohnen und Essen falsch verrechnen. Der Heim-Eigenanteil enthält Unterkunft und Verpflegung, die Betreuungspauschale nicht. Ziehen Sie beim Heim ab, was zuhause wegfällt, und rechnen Sie zuhause die Miete dazu, die im Heim entfiele. Beim Eigenheim laufen die Kosten in beiden Fällen weiter – und nach dem Verkauf ist das Zuhause weg. Das ist keine Gefühlsfrage, das ist Vermögen.
Was kostet es, die Entscheidung zu vertagen?
Am häufigsten kostet Warten nicht Geld, sondern Auswahl. Ein Heimplatz in der gewünschten Einrichtung ist selten sofort frei. Eine Betreuung zuhause kann, wenn Bedarf, Wohnsituation und Profil geklärt sind, beginnen – ein Start ist schon ab 72 Stunden möglich.
Der zweite Preis des Wartens ist die Notlösung. Wer erst nach dem Sturz entscheidet, entscheidet aus dem Krankenhaus heraus, unter Zeitdruck, mit dem, was frei ist. Ein Satz, den wir in Erstgesprächen immer wieder hören: „Hätten wir mal drei Monate früher geredet.“
Was kostet der Umzug ins Heim selbst?
Diese Posten fallen einmalig an, tauchen in keiner Monatsrechnung auf und summieren sich in der Praxis auf einen vierstelligen Betrag. Wir listen sie hier, weil Familien sie regelmäßig übersehen und der Vergleich sonst schief steht.
| Einmalige Kosten beim Wechsel ins Heim | typisch | Anmerkung |
|---|---|---|
| Wohnungsauflösung oder Entrümpelung | 800 – 2.500 € | je nach Größe und Zustand |
| Umzug ins Heim | 300 – 900 € | meist nur wenige Möbel |
| Renovierung der Mietwohnung | 1.000 – 3.000 € | Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag |
| Doppelte Wohnkosten in der Übergangszeit | 2 – 6 Monate | Kündigungsfrist oder Verkaufsdauer |
| Neue Ausstattung fürs Zimmer | 200 – 800 € | Wäsche, Kennzeichnung, kleine Möbel |
Bei einer Eigentumsimmobilie kommt der Verkauf dazu – mit Maklercourtage, Energieausweis und meist Monaten, in denen das Haus beheizt und versichert werden muss. Solange es nach dem Einzug ins Heim weder verkauft noch vermietet ist, laufen seine Kosten neben dem Eigenanteil weiter – in unserem Beispiel aus Neunkirchen rund 380 € im Monat. Wer ehrlich vergleicht, legt diese Übergangszeit auf das erste Jahr um.
Beim Weg zuhause fällt davon fast nichts an. Einmalig sind es die 297,50 € zum Start – An- und Abreise der Betreuungskraft sind enthalten – und gegebenenfalls ein Umräumen, damit ein Zimmer frei wird. Wird dabei umgebaut – bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türschwellen – greift der Zuschuss von bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Wie sprechen Sie mit Ihren Eltern darüber?
Die Rechnung ist am Ende der leichtere Teil. Schwieriger ist das Gespräch, in dem jemand hört, dass er Hilfe braucht. Vier Dinge helfen dabei erfahrungsgemäß.
- Führen Sie es früh, nicht im Krankenhaus. Eine Entscheidung, die unter Zeitdruck fällt, fällt fast nie zugunsten des Zuhauses. Der beste Zeitpunkt ist der, an dem es noch geht.
- Reden Sie über das Ziel, nicht über die Lösung. „Ich möchte, dass du hier wohnen bleiben kannst“ ist ein anderer Satz als „Wir brauchen jemanden für dich“.
- Nennen Sie Zahlen. Viele ältere Menschen lehnen Hilfe ab, weil sie ihren Kindern nicht zur Last fallen wollen. Wenn sie sehen, was beide Wege wirklich kosten, fällt oft ein Argument weg.
- Lassen Sie das erste Gespräch offen enden. Niemand muss beim ersten Mal zustimmen. Wenn der Gedanke einmal im Raum steht, arbeitet er weiter.
Woran Sie erkennen, dass es Zeit für dieses Gespräch wird, steht ausführlich im Ratgeber Erste Anzeichen – wann brauchen Ihre Eltern Hilfe zuhause? Wenn es um Vergesslichkeit geht, hilft der Ratgeber Demenz erkennen beim Einordnen.
Welche fünf Fragen sollten Sie jedem Heim stellen?
Wenn Sie ein Heim besichtigen, bekommen Sie einen Prospekt und einen freundlichen Rundgang. Die Zahlen, die Sie für einen echten Vergleich brauchen, stehen selten darin. Fragen Sie deshalb genau diese fünf Dinge, am besten schriftlich.
Was passiert, wenn der Pflegegrad steigt?
Hier verhalten sich die beiden Wege gegensätzlich, und das ist für die Planung wichtig.
Im Heim bleibt Ihr Eigenanteil gleich
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist für alle Bewohner identisch. Die Kasse zahlt bei höherem Pflegegrad einfach mehr an das Heim. Für die Familie ändert sich finanziell nichts.
Zuhause steigt das Pflegegeld
Von 599 € bei Pflegegrad 3 auf 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Gleichzeitig kann der Bedarf so steigen, dass eine erfahrenere Betreuungskraft nötig wird. Was unterm Strich bleibt, hängt vom Bedarf ab: Höheres Pflegegeld entlastet, mehr Betreuung kostet mehr.
Praktischer Rat: Prüfen Sie einmal im Jahr, ob der Pflegegrad noch zum tatsächlichen Hilfebedarf passt. Ist er gestiegen, bringt eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4 zuhause 201 € mehr im Monat – 2.412 € im Jahr, für einen Antrag und einen Begutachtungstermin. Führen Sie in den Wochen davor ein einfaches Pflegetagebuch – es zeigt dem Gutachter den tatsächlichen Hilfebedarf statt der Momentaufnahme am Begutachtungstag. Wie das geht, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Kann man beides kombinieren?
Ja, und in der Praxis ist genau das oft die klügste Lösung. Drei Kombinationen sehen wir regelmäßig.
Kurzzeitpflege als Brücke
Nach einem Krankenhausaufenthalt überbrückt die Kurzzeitpflege die Wochen, bis die Betreuung zuhause eingerichtet ist.
aus dem Jahresbudget von 3.539 €Betreuung zuhause plus Tagespflege
Zwei Tage pro Woche Tagespflege bringen Struktur, Kontakte und Entlastung – die Betreuungskraft hat in dieser Zeit frei.
Leistung nach § 41 SGB XI, dazu Entlastungsbetrag einsetzbarBetreuung zuhause plus Pflegedienst
Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe übernimmt ein ambulanter Dienst auf ärztliche Verordnung.
über die Krankenkasse, mit gesetzlicher Zuzahlung
Was ist, wenn beide Ehepartner Unterstützung brauchen?
Das ist der Fall, in dem der Unterschied am größten wird und den kaum jemand vorher durchrechnet. Zwei Heimplätze bedeuten zwei Eigenanteile – im Saarland zusammen rund 7.390 € im Monat. Häufig auch in getrennten Zimmern und gelegentlich in verschiedenen Einrichtungen, weil selten zwei Plätze gleichzeitig frei werden.
Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, versorgt in vielen Fällen beide. Die Pauschale steigt dann um 600 €, statt sich zu verdoppeln. Und beide Pflegegelder bleiben erhalten: bei zweimal Pflegegrad 3 sind das 1.198 € im Monat, die im Heim vollständig entfallen würden. Setzen Sie im Rechner oben das Häkchen bei „Beide Ehepartner“ – der Unterschied ist dann meist vierstellig.
Wie sicher ist das rechtlich?
Die Frage kommt zu Recht, denn der Markt ist unübersichtlich. Seriös läuft eine Betreuung zuhause über eine Betreuungsgesellschaft im EU-Ausland: Die Betreuungskraft steht dort unter Vertrag, ist sozialversichert und kommt mit A1-Bescheinigung für den Einsatz nach Deutschland. Die A1-Bescheinigung belegt, welches Sozialversicherungsrecht gilt: dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland versichert bleibt. Ob die Beiträge dort tatsächlich abgeführt werden, verantwortet die Firma, bei der die Betreuungskraft unter Vertrag steht – lassen Sie sich sagen, wer das ist.
A1-Bescheinigung zeigen lassen
Bevor die Betreuung beginnt. Bei einem Einsatz aus dem EU-Ausland ist sie einer der wichtigsten Nachweise – sie belegt, wo die Betreuungskraft sozialversichert ist.
Verträge zählen
Bei Pflege24-7 sind es genau zwei: einer mit der Vermittlung, einer mit der Betreuungsgesellschaft, der Partnerfirma unserer Unternehmensgruppe. Das ist kein Gesetz, sondern ein Prüfstein – je mehr Verträge und Firmen, desto verteilter die Verantwortung.
Fragen, wer den Vertrag mit der Betreuungskraft hat
Lautet die Antwort „Sie selbst“, sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten – Lohnabrechnung, Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch.
Den Ersatzfall schriftlich klären
Was passiert bei Krankheit, was bei einem Notfall in der Familie der Betreuungskraft?
Ein Punkt zur Ehrlichkeit: Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist im vereinbarten Arbeitszeitrahmen verlässlich da – sie ist nicht 24 Stunden am Tag im Dienst. Auch bei einem Einsatz über eine Firma im EU-Ausland gelten Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub. Wer 24 Stunden Arbeitsleistung verspricht, verspricht etwas, das das Arbeitszeitrecht nicht hergibt. Lassen Sie sich Vergütung, Arbeitszeit, Ruhezeiten und Vertretung erklären – sie müssen zum tatsächlichen Einsatz passen.
Was kostet ein Pflegeheim im Saarland 2026 – und was gilt hier besonders?
Wir vermitteln bundesweit – von Hamburg bis München. Unser Sitz ist im Saarland, und dort unterscheiden drei Dinge die Lage vom bundesweiten Durchschnitt. Alle drei sprechen für eine frühe Entscheidung.
- Die Heimkosten liegen über dem Schnitt. 3.695 € Eigenanteil gegenüber 3.364 € bundesweit – rund 4.000 € Unterschied im Jahr. Nur Bremen ist teurer.
- Die Wohnstruktur passt. Im Saarland wohnen 59 Prozent der Haushalte im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung, bundesweit sind es 44 Prozent (Zensus 2022) – und oft ist ein Zimmer frei, was die häufigste praktische Hürde entfallen lässt.
- Die Wege sind kurz. Im Saarland und in der Nachbarregion kommen wir vor dem Vertrag persönlich zu Ihnen – von Saarbrücken über Neunkirchen und Homburg bis St. Wendel und Merzig. Wer die Wohnsituation gesehen hat, weiß, wer dort hinpasst.
Im Saarland kommen wir vorbei
Ein Hausbesuch vor dem Vertrag – wir sehen das Zimmer, sprechen mit Ihren Eltern und sagen Ihnen, ob es passt. Bundesweit beraten wir am Telefon und per Video, genauso gründlich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?
Was kostet ein Pflegeheim im Saarland 2026?
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung zuhause im Monat?
Ist die Betreuung zuhause immer günstiger als das Pflegeheim?
Bekomme ich weiter Pflegegeld, wenn eine Betreuungskraft im Haus wohnt?
Kann ich den Entlastungsbetrag für die Betreuungskraft verwenden?
Was passiert mit dem Haus, wenn das Geld für die Pflege nicht reicht?
Müssen meine Kinder für meine Pflege aufkommen?
Wie schnell kann eine Betreuung zuhause beginnen?
Was ist, wenn die Betreuungskraft nicht zur Familie passt?
Darf die Betreuungskraft Medikamente geben oder Verbände wechseln?
Was kostet die Betreuung, wenn beide Elternteile Unterstützung brauchen?
Steigt der Heim-Eigenanteil jedes Jahr?
Lohnt sich ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad?
Können wir zuerst die Betreuung zuhause probieren und später ins Heim wechseln?
- Was kostet 24-Stunden-Pflege wirklich? Die vier Preisstufen, was enthalten ist und der Eigenanteil-Rechner.
- Betreuungskosten steuerlich absetzen § 35a und § 33 EStG richtig kombinieren – mit Steuerrechner.
- Hilfe zur Pflege über das Sozialamt Wenn Rente, Pflegegeld und Steuerentlastung zusammen nicht reichen.
- Pflegeheim oder Betreuung zuhause – die Entscheidungshilfe Wenn nicht die Zahlen, sondern die Lebensfrage im Vordergrund steht.
Zur Einordnung: Stand 1. Oktober 2026, geprüft am 29. September 2026. Alle Leistungsbeträge nach SGB XI gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025; die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Die Angaben zum Heim-Eigenanteil beziehen sich auf die vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 und sind Durchschnittswerte – Ihr konkretes Heim kann darüber oder darunter liegen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, das zuständige Sozialamt oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Steuerberater.
Quellen: vdek – Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Stichtag 01.07.2026; vdek-Landesvertretung Saarland, Pressemitteilung vom 14.07.2026 · § 43c SGB XI (Leistungszuschläge) · § 37 SGB XI (Pflegegeld) · § 38 SGB XI (Kombinationsleistung) · § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) · §§ 39, 42, 42a SGB XI (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsamer Jahresbetrag) · § 37 Abs. 2, § 61 SGB V (Behandlungspflege, Zuzahlung) · §§ 90, 66a SGB XII (Schonvermögen, Hausgrundstück) · § 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz · § 16 SGB IV (Gesamteinkommen) · Statistisches Amt Saarland, Zensus 2022 (Eigentümerquote) · §§ 33, 35a EStG · Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.04.2022, Az. VI R 2/20.









